Ehe
Die christliche Ehe geht davon aus, dass Mann und Frau in der Ehe eine von Gott gewollte Lebensgemeinschaft darstellen (vgl.Mk 10,6-9); wie Gott bzw. Christus sich der Kirche zuwendet und ihr beisteht, so soll auch der Partner in der Ehe den Bund halten und treu bleiben.
Ehepartner werden zum Zeichen der Gottbegegnung (=Sakrament). Sie sind eine Art Kirche im Kleinen bzw. eine "Hauskirche". Das Sakrament der Ehe spenden die Eheleute selbst, aber ihre Beziehung zu Gott und zur Kirche verpflichtet sie, den Bund der Ehe vor der kirchlichen Gemeinschaft bestätigen zu lassen bzw. bekannt zu machen.
Bedingungen zu einer kirchlichenTrauung: - Ehefähigkeit (Alter, geistige und körperliche Reife, keine Ehehindernisse) - Ehewille (frei von jeglichem Zwang, Unauflöslichkeit und grundsätzliche Zustimmung zum Kind) - Eheschließungsform (vor dem Pfarrer und 2 Zeugen) Geschieden und Wiederverheiratet: - Die Kirche ist an das Gebot Gottes gebunden. Kraft dessen ist eine gültig geschlossene Ehe unauflöslich. - Ein Gesetz kann nie jeden individuellen Fall behandeln. Es will aber eine Richtlinie und Hilfe sein. - Natürlich beurteilt jeder seine Situation subjektiv. Ein gemeinsames Gespräch mit einem Priester kann sehr hilfreich sein. - Entscheidungsfrage: vielleicht war die erste kirchlich geschlossene Ehe gar nicht gültig (z.B. fehlendes Bewusstsein um das sakramentale Wesen der Ehe) Anmeldung zur kirchlichen Trauung: ca. 6 Wochen vorher beim zuständigen Pfarramt (in der Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams) Beizubringende Dokumente: -Taufschein -Geburtsurkunde - Meldezettel Soll die Trauung nicht in der eigenen Pfarre stattfinden - Termin in der Traupfarre abklären !
Praktisches