Ehe
Die christliche Ehe geht davon aus, dass Mann und Frau in der Ehe eine
von Gott gewollte Lebensgemeinschaft darstellen (vgl.Mk 10,6-9); wie
Gott bzw. Christus sich der Kirche zuwendet und ihr beisteht, so soll auch
der Partner in der Ehe den Bund halten und treu bleiben.
Ehepartner werden zum Zeichen der Gottbegegnung
(=Sakrament). Sie sind eine Art Kirche im Kleinen bzw.
eine "Hauskirche". Das Sakrament der Ehe spenden
die Eheleute selbst, aber ihre Beziehung zu Gott und
zur Kirche verpflichtet sie, den Bund der Ehe vor der
kirchlichen Gemeinschaft bestätigen zu lassen bzw.
bekannt zu machen.
Bedingungen zu einer kirchlichenTrauung:
- Ehefähigkeit (Alter, geistige und körperliche Reife,
keine Ehehindernisse)
- Ehewille (frei von jeglichem Zwang, Unauflöslichkeit
und grundsätzliche Zustimmung zum Kind)
- Eheschließungsform (vor dem Pfarrer und 2 Zeugen)
Geschieden und Wiederverheiratet:
- Die Kirche ist an das Gebot Gottes gebunden. Kraft
dessen ist eine gültig geschlossene Ehe unauflöslich.
- Ein Gesetz kann nie jeden individuellen Fall behandeln.
Es will aber eine Richtlinie und Hilfe sein.
- Natürlich beurteilt jeder seine Situation subjektiv. Ein
gemeinsames
Gespräch mit einem Priester kann sehr hilfreich sein.
- Entscheidungsfrage: vielleicht war die erste kirchlich
geschlossene Ehe gar nicht gültig (z.B. fehlendes Bewusstsein
um das sakramentale Wesen der Ehe)
Anmeldung zur kirchlichen Trauung:
ca. 6 Wochen vorher beim zuständigen Pfarramt (in der Wohnpfarre der
Braut oder des Bräutigams)
Beizubringende Dokumente:
-Taufschein
-Geburtsurkunde
- Meldezettel
Soll die Trauung nicht in der eigenen Pfarre stattfinden - Termin in
der Traupfarre abklären !
Praktisches